Motorrad Führerschein
Egal ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Kraftrad. 
Bei uns haben Sie die Wahl!
 
  | Kleinkraftrad (AM) - zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 
 45 km/h und Hubraum nicht mehr als 50cm³  
 Vorraussetzung - Mindestalter 16 Jahre (auch mit 15 Jahren in bestimmten Bundesländern möglich)
 - Nachweis "Erste Hilfe"
 - biometrisches Passbild
 - Sehtest
 - gültiger Personalausweis
 
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  | Leichtkraftrad (A1)  - berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125cm³ und bis 11 kW 
 
 Vorraussetzung   - Mindestalter 16 Jahre 
 - Nachweis "Erste Hilfe"
 - biometrisches Passbild
 - Sehtest
 - gültiger Personalausweis
 
  
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  | Kraftrad (A2 )  - Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/ kg)
 
 Vorraussetzung   - Mindestalter 18 Jahre 
 - Nachweis "Erste Hilfe"
 - biometrisches Passbild
 - bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 lediglich praktische Prüfung
 
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   | Kraftrad (A)  - berechtigt zum  Führen von Krafträdern auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45km/h
 
 Vorraussetzung   - Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A1
 - Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich
 - Nachweis "Erste Hilfe"
 - biometrisches Passbild
 - Sehtest
 - gültiger Personalausweis
 - bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 lediglich praktische Prüfung
 
  
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